Ein gelungener Perspektivenwechsel gehört zweifelsohne zur Kür in der Mediation. Das Einnehmen und Verstehen der Perspektive des Konfliktpartners ist nicht selten der Schlüssel zur Lösung des gordischen Knotens.
Er hilft, festgefahrene Denk- und Konfliktmuster aufzubrechen und die eigene Sicht in Frage zu stellen.
Im Workshop erfahren Sie, wie sie als MediatorIn die Konfliktparteien zum Einnehmen fremder Perspektiven führen können:
Neben Frage- und Kommunikationstechniken werden vor allem visuell- räumliche Methoden vorgestellt und geübt. Dazu gehört das Arbeiten mit dem Pinchart – einem mehrdimensionalen Flipchart, die Aufstellungsarbeit sowie Raum- und Settinggestaltung.
Gemäß der Ausbildungsverordnung nach dem Mediationsgesetz (ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 ist im Paragraph 4, Absatz 1 die Fortbildung durch Einzelsupervision geregelt:
„Innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung nach §2 (Ausbildung zum zertifizierten Mediator) folgenden Jahre hat der zertifizierte Mediator mindestens viermal an einer Einzelsupervision, jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation, teilzunehmen. Die Zweijahresfrist beginnt mit Ausstellung der Bescheinigung nach §2 Absatz 6 zu laufen.“
Wenn Sie den Titel „Zertifizierte/r Mediator/in“ führen möchten, ist diese Fallsupervision für Sie zwingend erforderlich. Im Rahmen der Fallsupervision wird ein konkreter Fall von Ihnen aufgegriffen und reflektiert.
Mediator und Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Mediator
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Tagungshaus, Paracelsusstraße 91, 70599 Stuttgart
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